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INNEN/2854: Stärkung des kommunalen Ehrenamtes


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. Mai 2014

Stärkung des kommunalen Ehrenamtes

Aufwandsentschädigungen sollen auch weiterhin nicht auf Rentenzahlungen angerechnet werden



Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Rentenpakets hat sich die Große Koalition auf Initiative der Unionsfraktion darauf verständigt, dass die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte weiterhin nicht auf Rentenzahlungen angerechnet werden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

"Wir begrüßen, dass die bestehende Ausnahmeregelung, nach der keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten auf Rentenzahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt, auch über den September 2015 hinaus verlängert werden soll. Das ist für die kommunalen Amts- und Mandatsträger sowie die Kandidaten der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ein wichtiges Signal.

Allerdings ist die jetzt angestrebte Verlängerung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die laufende Wahlperiode muss auch genutzt werden, eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden, die sicherstellt, dass das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht wird. Dabei ist eine Sonderregelung für das kommunale Ehrenamt gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement beispielsweise in Vereinen durchaus gerechtfertigt und vertretbar. Immerhin handelt es sich beim kommunalen Ehrenamt um die Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der verfassten Staatlichkeit, die ohne das kommunale Ehrenamt von Hauptamtlichen wahrgenommen werden müssten.

Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf eine vorzeitig erhaltene Rente wäre absurd. Denn dann müsste ein betroffener Ortsbürgermeister seine Aufwendungen aus dem kommunalen Ehrenamt selber aus seiner Rente bestreiten. Das wäre nicht hinnehmbar."


Hintergrund:

Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente bezieht, nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden.

Dies betrifft auch kommunale Ehrenbeamte, deren Aufwandsentschädigung nur aufgrund einer Übergangsregelung bislang nicht auf Rentenzahlungen angerechnet wird. Nach Ablauf der fünfjährigen Übergangszeit im September 2015 ist der steuer- und sozialabgabenpflichtige Entgeltanteil an einer Aufwandsentschädigung - wie jedes andere Arbeitsentgelt auch - als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten zu berücksichtigen.

Dies führt dann dazu, dass Aufwandsentschädigungen eine Rentenkürzung bewirken werden, sobald sie 450 Euro übersteigen. Damit wird manches kommunale Ehrenamt für Frührentner unattraktiv und es wird dadurch auf kommunaler Ebene immer schwieriger, Ämter zu besetzen.

Im Zuge der Verabschiedung des Rentenpakets haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die bis September 2015 geltende Ausnahmeregelung zu verlängern.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2014