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INNEN/2872: Aufbegehren in der damaligen DDR erinnert uns an den Wert der Freiheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Juni 2014

Aufbegehren in der damaligen DDR erinnert uns an den Wert der Freiheit

Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni 1953



Am 17. Juni 1953 schlugen in der DDR Sowjettruppen und Volkspolizisten einen Aufstand gegen die Unterdrückung durch das SED-Regime blutig nieder. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Der 17. Juni ist einer der wichtigsten Gedenktage im wiedervereinigten Deutschland, der die errungene Freiheit würdigt. An diesem Tag wurde im Jahr 1953 der Volksaufstand in der DDR brutal niedergeschlagenen. Es dauerte weitere 36 Jahre, bis sich im Schicksalsjahr 1989 die Menschen in der damaligen DDR Freiheit und Demokratie in einer friedlichen Revolution erkämpfen konnten. Das ist nun bereits 25 Jahre her.

Doch die Erinnerung an dieses mutige Aufbegehren droht zunehmend zu verblassen. Wir müssen die besondere Bedeutung der damaligen Ereignisse weiterhin im Bewusstsein der Menschen verankern und auch an die junge Generation vermitteln. Denn die Opfer des 17. Juni erinnern uns daran, dass Freiheit, Demokratie und Menschenrechte erkämpft und immer wieder neu verteidigt werden müssen.

Das Gedenken ist aber auch eine Mahnung, im Rahmen einer wertegeleiteten Außenpolitik weiterhin für die Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte einzutreten."

Hintergrund:
1953 protestierten in der DDR bis zu eine Million Menschen gegen verschlechterte Lebensbedingungen und die Unterdrückung durch das SED-Regime. Berliner Bauarbeiter begannen nach einer Erhöhung der Arbeitsnormen am 16. Juni einen Streik. Am folgenden Tag weitete sich der Protest zu einem landesweiten Volksaufstand aus. Die Sowjets verhängten das Kriegsrecht. Sowjettruppen und DDR-Volkspolizisten schlugen den Aufstand blutig nieder.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2014