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INNEN/2888: EuGH-Urteil zum Sprachnachweis ist nicht im Interesse der Betroffenen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Juli 2014

EuGH-Urteil zum Sprachnachweis ist nicht im Interesse der Betroffenen

Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zum Integrationserfolg



Am heutigen Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug veröffentlicht und diesen im Fall türkischer Staatsbürger für ungültig erklärt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Sprachnachweis für den Ehegattennachzug betrifft nur die in Deutschland lebenden Türken. Der Grund ist das Assoziierungsabkommens mit der Türkei aus den siebziger Jahren. Wer gegen die Entstehung von Parallelgesellschaften in unserem Land ist, wird in solchen Sprachnachweisen auch weiterhin den Schlüssel zum Integrationserfolg sehen. Kern des Spracherfordernisses vor einem Familiennachzug ist es, Zwangsehen zu verhindern. Nur wer sich in Grundzügen in deutscher Sprache verständigen kann, kann hiergegen Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade die Betroffenen, in der Mehrzahl Frauen, sollten selbst ein Interesse daran haben, in ihrer sozialen und sprachlichen Kompetenz gestärkt zu werden, wenn sie dauerhaft hier leben wollen. Insofern ist das Urteil zuallererst aus Sicht der Betroffenen bedauerlich.

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Übrigen an dem Sprachnachweis als einem Instrument für eine erfolgreiche Integration festzuhalten ist. Diejenigen, die künftig hiervon ausgenommen sind, sollten bereits aus eigenem Interesse die Möglichkeit zu nutzen, vor einem Zuzug in unser Land zumindest einfache Sprachkenntnisse zu erwerben."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2014