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INNEN/2965: Berechtigte Abschiebungen müssen auch im Winter möglich sein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Dezember 2014

Berechtigte Abschiebungen müssen auch im Winter möglich sein

Sogenannte "Wintererlasse" stellen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern infrage



Die Innenminister diskutieren auf ihrer heutigen Konferenz in Köln auch über die Aussetzung der Abschiebungen durch einzelne Bundesländer im Wege sogenannter "Wintererlasse". Schleswig-Holstein und Thüringen haben Abschiebungen in 15 Herkunftsländer wegen der dortigen Wettergegebenheiten im Winter bis zum Frühjahr gestoppt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Die Koalition hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Länder und Kommunen bei der Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen zu unterstützen. Neben der Zusage erheblicher finanzieller Unterstützung sind auch drei Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylverfahrensrechts eingestuft worden, um die Asylverfahren zu beschleunigen und die Abschiebungen zu erleichtern. Mit den von Schleswig-Holstein und Thüringen verfügten Abschiebestopps auch in diese drei sicheren Herkunftsstaaten werden diese Maßnahmen konterkariert. Eine Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern in ihre Herkunftsstaaten, zu denen auch der EU-Beitrittskandidat Serbien zählt, ist auch in Wintermonaten verhältnismäßig und zumutbar. Für die Bevölkerung in unserem Land dürfte es kaum nachvollziehbar sein, weshalb abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent abgeschoben werden.

Das Vorgehen von Schleswig-Holstein und Thüringen ist geeignet, die Geschäftsgrundlage zwischen Bund und Ländern für ein gemeinsames Vorgehen in der Asylpolitik zu zerstören."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2014