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INNEN/3089: Länder müssen bei Bundesunterstützung für Kommunen nachziehen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. September 2015

Länder müssen bei Bundesunterstützung für Kommunen nachziehen

Kommunen haben kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem


Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag über einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Lage der Kommunen in Deutschland debattiert. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

"Die aktuelle Flüchtlingskrise stellt gerade die Kommunen in Deutschland vor gewaltige Herausforderungen. In den Städten und Gemeinden entscheidet sich, ob die Bewältigung dieser Herausforderungen gelingt oder nicht. Auch deshalb hat die Koalition ein hohes Interesse an der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommunen.

Die Lage der Kommunen ist aktuell vielschichtig. Einigen geht es gut bis sehr gut. In der Regel sind das Kommunen, die seitens ihrer Landesregierung angemessen unterstützt werden - auch bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Ein Teil der Kommunen aber sieht sich vor unlösbare Aufgaben gestellt. Abbild dieser Problemlage ist die teilweise schwere Finanzsituation der Kommunen.

Problematisch sind hier vor allem die deutlich gestiegenen Ausgaben für soziale Leistungen - und das, obwohl der Bund im Jahr 2014 mit der letzten Stufe bei der Übernahme der Grundsicherung im Alter die Kommunen bei den Sozialausgaben nochmals um mehr als 1,5 Milliarden Euro entlastet hatte. Hier schlagen die erheblichen Flüchtlingszahlen zu Buche. Der Bund hat bereits weitere Hilfe zugesichert, allerdings müssen auch die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden.

Doch nicht nur in der Asyl- und Flüchtlingspolitik steht der Bund an der Seite der Kommunen. In anderen Bereichen können sich die Kommunen ebenso auf die Unterstützung des Bundes verlassen - sei es bei Sozialentlastungen, der Städtebauförderung, dem Ausbau der frühkindlichen Betreuung, der Förderung der Verkehrsinfrastruktur oder dem Ausbau der Breitbandversorgung. Der Bund ist ein verlässlicher Partner der Kommunen. Er leistet einen elementaren Beitrag zu ihrer Finanzausstattung und damit zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung. Und was von besonderer Bedeutung ist: Der Bund leistet dies, obwohl für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen verfassungsrechtlich die Länder zuständig sind.

Mit dem in erster Lesung beratenen Antrag der Regierungsfraktionen 'Für gleichwertige Lebensverhältnisse - Kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortsetzen? appelliert der Deutsche Bundestag an die Länder, zusätzliche Spielräume der Kommunen nicht einzuengen und Investitionsmöglichkeiten nicht zu beschränken. Dieser Appell darf seitens der Länder gerne auch als klare Aufforderung verstanden werden. Der Bund hält seine Zusagen zur Stärkung der Kommunen ein. Nun müssen sich die Länder als verlässlicher Partner erweisen. Nur wenn Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen, wird es gelingen, die Finanz- und Investitionskraft der Kommunen nachhaltig zu stärken. Der vorliegende Antrag enthält viele Ansätze zur Verstetigung und konsequenten Fortsetzung der kommunalfreundlichen Bundespolitik. Es bleibt zu hoffen, dass die Länder mitziehen und ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2015

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