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INNEN/3184: Zuerst Integration - dann Staatsbürgerschaft - und dann wählen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Juni 2016

Zuerst Integration - dann Staatsbürgerschaft - und dann wählen

Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse


Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer debattiert. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt auch weiterhin ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ab. Mit den wiederkehrenden Forderungen werden nur falsche Ansätze aus der Vergangenheit aufgewärmt. Alle Beteiligten sollten sich stattdessen stärker für die Integration der hier lebenden Ausländer engagieren, damit ihre Integration in der deutschen Staatsbürgerschaft mündet. Dann hätte sich auch die Forderung nach einem Wahlrecht für alle Ausländer erledigt. Kommunalwahlen mit einer recht hohen Präsenz an Kandidaten mit Migrationshintergrund zeigen deutlich, dass dieser Weg gangbar ist und keine Diskriminierung gegenüber Einwanderern darstellt.

Das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger taugt nicht als Referenz, denn dieses Wahlrecht basiert auf EU-Recht und beruht vor allem auf Gegenseitigkeit.

Zu einer starken kommunalen Selbstverwaltung gehören starke Räte mit klarer und eindeutiger Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. Dazu gehört auch, dass das Wahlrecht nicht beliebig aufgeweicht werden darf - Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse. Die jetzt erneut vorgetragenen Forderungen nach einem Kommunalwahlrecht für alle Ausländer lassen bei den Protagonisten einer solchen Wahlrechtsänderung Zweifel am ausreichenden Respekt gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung erkennen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2016

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