Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

MEDIEN/186: Verbesserte Löschanstrengungen sind erfolgreich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2014

Verbesserte Löschanstrengungen sind erfolgreich

Deutliches Zeichen für den Schutz der Opfer



Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Bericht über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischen Inhalten beschlossen. Dazu erklärt der Sprecher für Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

"Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Zusammen mit der Polizei, der Internetwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen werden kinderpornographische Inhalte schnell und wirksam gelöscht. Das ist eine Bestätigung für die verbesserten Löschanstrengungen der Bundesregierung. Eine erneute Diskussion über die Sperrung von Internetinhalten ist damit obsolet.

Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2012 6.209 Hinweise auf kinderpornographische Inhalte erhalten und davon 5.463 Hinweise an Internetprovider weitergeleitet und um Löschung gebeten. Von diesen Inhalten sind knapp drei Viertel im Ausland und ein Viertel in Deutschland gehostet worden. Im Inland waren 89 Prozent binnen zwei Tagen gelöscht, nach sieben Tagen war diese Quote bei 98 Prozent, nach zwei Wochen war keiner der Inhalte mehr abrufbar. Im Ausland dauerte das Löschungsverfahren etwas länger, die Quote nach vier Wochen betrug aber dennoch 97 Prozent.

Die erfolgreiche Löschung von Angeboten mit kinderpornographischen Inhalten ist auch ein deutliches Zeichen für den Schutz der Opfer. Eine Ausdehnung des Grundsatzes der Löschung auf kinderpornographische Inhalte, die derzeit nicht strafrechtlich erfasst werden, sollte bei einer Verschärfung berücksichtigt werden. Außerdem soll zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet der veraltete Schriftenbegriff im Strafrecht zu einem modernen Medienbegriff erweitert werden."

Hintergrund
Im Jahr 2011 hat sich der Deutsche Bundestag von dem Vorhaben der Netzsperren endgültig verabschiedet und den Grundsatz von "Löschen statt Sperren" neben die Strafverfolgung der Täter gestellt. Mit der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetz wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundestag regelmäßig Bericht über den Erfolg der Löschungsmaßnahmen zu erstatten. Dieser Bericht für das Jahr 2012 ist am 26.2.20104 im Bundeskabinett beschlossen worden.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2014