Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


MILITÄR/631: Mehr Gerechtigkeit bei der Besoldung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. März 2017

Mehr Gerechtigkeit bei der Besoldung

Soldaten in einsatzgleichen Verpflichtungen erhalten künftig Auslandsverwendungszuschläge


Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Auslandsverpflichtungen, die einem Einsatz gleichen, werden künftig auch einen Auslandsverwendungszuschlag beziehen. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte:

"Künftig werden alle Soldaten der Bundeswehr, die sich im Ausland in Verwendungen befinden, die einem Einsatz vergleichbar sind, einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) erhalten. Damit tragen wir der sich ändernden sicherheitspolitischen Realität Rechnung. Bisher wurde der AVZ nur an Soldatinnen und Soldaten gezahlt, die Teilnehmer an einer sogenannten besonderen Auslandsverwendung sind. In der Regel sind das vom Deutschen Bundestag mandatierte Auslandseinsätze. Der Zuschlag wird zur Abgeltung der damit verbundenen materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen steuerfrei gewährt. Er wird einheitlich, d.h. unabhängig von Funktion oder Dienstgrad, gezahlt.

Die Bundeswehr ist zunehmend in Verpflichtungen im Ausland aktiv, die keine vom Bundestag mandatierten Auslandseinsätze sind. Dabei handelt es sich um Missionen, die unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Einsatzes sind und deswegen kein parlamentarisches Mandat brauchen. Trotzdem werden den Soldaten bei diesen Verwendungen oft einsatzähnliche Belastungen zugemutet. Aktuelle Beispiele sind die verstärkte Präsenz der Bundeswehr in Litauen zur Absicherung der NATO-Ostgrenze, die Teilnahme an der Luftraumüberwachung in Estland, aber auch die Beteiligung der Marine NATO-Einsatz in der Ägäis zur Bekämpfung des Schlepperwesens.

Aufgrund der geänderten Sicherheitslage übernimmt Deutschland zunehmend Verantwortung in der Welt. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge dessen auch die einsatzgleichen Auslandsverpflichtungen mehr werden. Bislang wurden solche Einsatzverpflichtungen durch andere Ausgleichsmaßnahmen wie Auslandsdienstbezüge, Vergütung von zeitlicher Mehrbelastung und Reisekostenerstattung abgegolten. Hierdurch entstand die Schieflage, dass Soldaten in ähnlichen Gebieten und mit vergleichbarer Belastung unterschiedlich besoldet wurden. Mit der Ausweitung des AVZ auf einsatzgleiche Verpflichtungen erreichen wir eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Gerechtigkeit in der Besoldung.

Ein weiterer Bereich, in dem wir auf die veränderten sicherheitspolitischen Bedingungen reagieren, sind die Bundeswehrfeuerwehren. Hier verlängern wir die Möglichkeit zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit bis Ende 2019. Diese Verlängerung kommt den Interessen der Feuerwehrleute entgegen.

Die 'Trendwende Personal? des Bundesverteidigungsministeriums hat auch die Rahmenbedingungen für die Bundeswehrfeuerwehr verändert. Statt Personal abzubauen, werden wir nun rund 600 weitere Dienstposten bei den Bundeswehrfeuerwehren einrichten. Die Verlängerung der Möglichkeit zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit soll als Übergangsregelung dienen, bis das neue Personal für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bei der Bundeswehr komplett zur Verfügung steht."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang