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RECHT/1003: Bürger müssen auf strikte Neutralität der rechtsprechenden Gewalt vertrauen können


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 27. Januar 2020

Bürger müssen auf strikte Neutralität der rechtsprechenden Gewalt vertrauen können


Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot zurückgewiesen, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen. Hierzu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, gerne wie folgt zitieren:

"Das Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat setzt voraus, dass dieser ihnen politisch und weltanschaulich-religiös neutral gegenübertritt. Insbesondere dort, wo der Staat klassisch hoheitliche Gewalt ausübt, muss dieses Neutralitätsgebot strikt beachtet werden. Daran muss der Staat ein überragendes Interesse haben.

Im Bereich der Justiz sind Bürger der Rechtsanwendung durch staatliche Gerichte unterworfen, die unmittelbar auf deren Rechtspositionen einwirken. Die Funktionsfähigkeit der Justiz nähme Schaden, wenn Bürger nicht auf die strikte Neutralität der rechtsprechenden Gewalt vertrauen könnten. Ein Kopftuch, das von einer Repräsentantin des Staates, sei es auch von einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst, getragen wird, kann dieses Vertrauen erschüttern. Denn es besteht die naheliegende Vermutung, dass viele Menschen dies als religiöses oder auch politisches Bekenntnis verstehen. Der Staat träte ihnen dann eben gerade nicht mehr neutral gegenüber, sondern durch die Kopftuch tragende und sich damit politisch oder religiös bekennende Referendarin. Das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal durch einen staatlichen Funktionsträger verletzt daher die staatliche Neutralitätspflicht, es ist zurecht verboten. Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht dies bestätigt hat."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2020

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