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RECHT/1013: Erfolgsgeschichte des NetzDG fortschreiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. April 2020

Erfolgsgeschichte des NetzDG fortschreiben

Bundesregierung greift bei Novellierung zentrale Forderungen der Fraktion auf


Heute wurde im Bundeskabinett das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verabschiedet. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak und der zuständige Berichterstatter für die digitale Rechtsthemen Carsten Müller:

Jan-Marco-Luczak: "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat in den gut zwei Jahren seiner Geltung beinahe sämtliche Kritiker widerlegt: Anstelle des befürchteten Overblockings hat es unser aller Bewusstsein für die Gefährdung individueller Rechte und der Meinungsvielfalt im Netz geschärft. Bedrohungen und Beleidigungen, Hass und Hetze sind keine Kavaliersdelikte, nur weil sie im Netz geschehen. Facebook, YouTube oder Twitter sind keine rechtsfreien Räume - diese Nachricht des Gesetzgebers ist bei Diensteanbietern und Netzgemeinde angekommen.

Jetzt ist es an der Zeit, die praktischen Erfahrungen mit dem Gesetz für Verbesserungen zu nutzen, etwa beim Rechtsschutz der User, bei der Nutzerfreundlichkeit oder auch mit Blick auf die Selbstregulierung der Diensteanbieter. Im Zusammenspiel mit den aktuell im Deutschen Bundestag beratenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität sollte eine umfassende Novellierung des NetzDG bis zum kommenden Sommer gelingen."

Carsten Müller: "Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir mit unserem Positionspapier zur Weiterentwicklung des NetzDG frühzeitig Eckpunkte für eine passgenaue Überarbeitung des Gesetzes vorgestellt. Es ist gut, dass die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen für ein Gegenvorstellungsverfahren, die außergerichtliche Schlichtung oder auch die Öffnung des Bundesamts für Justiz für eine verbesserte Kommunikation mit den Netzwerkbetreibern einige unserer zentralen Forderungen aufgenommen hat.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir prüfen, wie wir die Meldewege für die Nutzer hinreichend praktikabel ausgestalten, die Vergleichbarkeit der Transparenzberichte weiter erhöhen, mehr Transparenz bei der Nutzung technischer Instrumente durch die Netzwerke schaffen und zugleich genügend neue Anreize für die Netzwerkbetreiber zur Selbstregulierung setzen können. Schließlich steckt diese noch immer in den Kinderschuhen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2020

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