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RECHT/1029: Verbrennen von Flaggen konsequent bestrafen


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 13. Mai 2020

Verbrennen von Flaggen konsequent bestrafen


Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole - beschließen. Hierzu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gerne wie folgt zitieren:

"Wir alle kennen die Bilder von Demonstrationen, auf denen hasserfüllt die Flaggen bestimmter Staaten verbrannt werden. Ein solches Verhalten, mit dem ein anderer Staat böswillig verächtlich gemacht wird, können wir in Deutschland auf keinen Fall dulden. Das Ansehen Deutschlands in der Welt darf durch solch ein Verhalten keinen Schaden nehmen. Deshalb wird künftig derjenige, der die Flagge der Europäischen Union verbrennt und verunglimpft, dafür konsequent strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Bestraft wird zukünftig auch jeder, der eine ausländische Flagge zum Beispiel bei einer Demonstration öffentlich zerstört und dadurch verunglimpft. Das gilt auch für Flaggen, die den Originalen täuschend ähnlich sehen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020

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