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RECHT/1034: Streichung des Begriffs Rasse aus dem Grundgesetz vermindert absoluten Diskriminierungsschutz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Juni 2020

Streichung des Begriffs Rasse aus dem Grundgesetz vermindert absoluten Diskriminierungsschutz

Verbot rassistischer Diskriminierung fest im Grundgesetz verankert. Für Rassismus ist in Deutschland kein Platz


Im Zuge der Debatte um Rassismus und rassistisch motivierte Polizeigewalt fordern die Grünen die Streichung des Begriffs "Rasse" aus Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. Hierzu erläutert der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:

"Der Forderung nach einer Streichung des Begriffs Rasse aus Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz stehen wir skeptisch gegenüber. Das Grundgesetz ist ein historisches Dokument, dessen Sprache aus dem zeitgeschichtlichen Kontext heraus verstanden werden muss. Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes wollten mit der Formulierung des Art. 3 in bewusster Abgrenzung zum Rassenwahn der Nationalsozialisten gerade ein Zeichen gegen rassistische Ausgrenzung und Hass setzen. Der Begriff entspricht weder dem heutigen Sprachgebrauch noch ist er wissenschaftlich korrekt. Gerade daraus zieht er aber seine besondere Wirkkraft und Schutzwirkung, weil er auch noch so abwegige Vorstellungen von vermeintlich vererbbaren Merkmalen einer bestimmten Menschengruppe erfasst und eine Differenzierung danach verfassungsrechtlich untersagt.

Das von Art. 3 Abs. 3 verfolgte Ziel ist und bleibt höchst aktuell, nämlich die Bekämpfung von Rassismus. Das ist eine bleibende Aufgabe, die von Art. 3 Abs. 3 richtigerweise adressiert wird. Die Streichung des Begriffs Rasse würde den absoluten Diskriminierungsschutz des Art. 3 Abs. 3 im Ergebnis dagegen sogar vermindern, was kaum das Ziel sein kann. Die Forderung der Grünen scheint uns daher nicht zu Ende gedacht zu sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2020

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