Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

RECHT/620: Beschneidung von Jungen soll zulässig bleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. November 2012

Beschneidung von Jungen soll zulässig bleiben

Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung von Kindern



Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung von Jungen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

"Die weltweit akzeptierte Beschneidung von Jungen soll auch in Deutschland grundsätzlich zulässig bleiben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, auch wenn der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf das Urteil des Landgerichts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschneidung von Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat. Juden und Muslime fürchten seitdem um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland. Für sie ist die rituelle Beschneidung von Jungen ein elementarer und identitätsstiftender Bestandteil ihrer Religion und ein Ausdruck der Fürsorge für ihre Kinder. Das Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung von Kindern. Dazu gehört auch die religiöse Sozialisation. Wir respektieren und tolerieren deshalb den Wunsch gläubiger Eltern, ihren Kindern eine religiöse Heimat zu geben. Jüdische und muslimische Eltern haben daher ein Recht auf möglichst rasche rechtliche Klärung.

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir diese Rechtssicherheit schaffen. Die Beschneidung von Jungen war bisher in Deutschland stets erlaubt und soll es auch in Zukunft sein. Voraussetzung ist, dass dabei die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Eltern über alle Risiken und Folgen der Beschneidung aufgeklärt werden müssen. Der Eingriff selbst muss mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung verbunden sein. Den Willen ihres Sohnes müssen die Eltern in ihre Entscheidung einbeziehen - und zwar umso mehr, je älter das Kind ist.

Grundsätzlich dürfen nur Ärzte eine Beschneidung vornehmen. Personen, die von Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mohalim, dürfen dies nur in den ersten sechs Lebensmonaten eines Jungen und nur, wenn sie speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sind wie ein Arzt.

Eine Beschneidung wird selbstverständlich dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefährden würde. Wird der Eingriff medizinisch fachgerecht ausgeführt, ist das jedoch nach heutigem Wissenstand in der Regel nicht zu erwarten.

Der Gesetzentwurf bewegt sich damit ganz auf dem Boden unserer Verfassung. Nach dem Grundgesetz sind für die Erziehung von Kindern primär ihre Eltern verantwortlich. Sie dürfen entscheiden, was nach ihrem Verständnis gut für ihr Kind ist. Der Staat darf nur dann in dieses Erziehungsrecht eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2012