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RECHT/652: Markenpiraterie ist kein Kavaliersdelikt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2013

Markenpiraterie ist kein Kavaliersdelikt

Massiver Angriff auf das geistige Eigentum



Der Bundestag beschließt am heutigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz. In diesem Zusammenhang ist auch eine Strafverschärfung für gewerbs- oder bandenmäßig begangene Kennzeichenrechtsverletzungen im Markengesetz vorgesehen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der Obmann im Rechtsausschuss Thomas Silberhorn:

"Wir setzen heute ein klares Signal gegen Marken- und Produktpiraterie. Marken- und Produktfälschungen sind ein massiver Angriff auf das geistige Eigentum und müssen konsequent bestraft werden. Wir wollen, dass solche Straftaten grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bestraft werden, wenn sie gewerbs- oder bandenmäßig begangen werden."

Thomas Silberhorn führt dazu aus: "Produktpiraterie im gewerblichen Ausmaß schadet nicht nur den Unternehmen, deren Marken für Qualität und Innovation stehen. Abgesehen von den enormen wirtschaftlichen Schäden gefährdet Produktpiraterie auch die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Schließlich muss sich der Bürger auf die Echtheit und Qualität der von ihm gekauften Produkte verlassen können."

Andrea Voßhoff ergänzt: "Bisher werden gewerbsmäßige Markenrechtsverletzungen oft nur mit einer geringen Geldstrafe geahndet. Die Strafschärfung und die Einbeziehung der bandenmäßigen Begehungsform in den Qualifikationstatbestand sind angesichts der schädlichen Wirkungen von Produktpiraterie überfällig."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013