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RECHT/685: Verhandlungen zum Prostitutionsgesetz sind ein erster richtiger Schritt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. August 2014

Verhandlungen zum Prostitutionsgesetz sind ein erster richtiger Schritt

Schutz der Zwangsprostituierten ist vordringlich



Die Familienpolitiker der Koalition haben gestern über die Reform des Prostitutionsgesetzes diskutiert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen die Einigung auf eine Genehmigungspflicht und Standards für Bordelle sowie eine Meldepflicht für Prostituierte. Dies ist ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Weitere müssen folgen, damit vor allem Frauen aus der Prostitution geholt werden, die dort eben nicht freiwillig und selbstbestimmt arbeiten und sich nicht aus eigener Kraft gegen die Ausbeutung durch die Hintermänner wehren können. Dafür sind insbesondere vertrauliche Gesundheitsuntersuchungen, ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte und Verbesserungen bei Ausstiegshilfen und Aufenthaltsrecht erforderlich. Die Einführung der Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten, soweit sie wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollte ebenfalls eingeführt werden. Für den Fall, dass der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, halten wir allerdings eine Straffreiheit für richtig.

Wir werden uns in den weiteren Gesprächen mit dem Koalitionspartner dafür einsetzen, dass die genannten Punkte Eingang in den Gesetzentwurf finden, damit dieser auf den Weg gebracht und zügig umgesetzt werden kann."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2014