Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


RECHT/728: Verschleppung des Verfahrens im sogenannten "NSU-Prozess" nicht hinnehmbar


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Juli 2015

Verschleppung des Verfahrens im sogenannten "NSU-Prozess" nicht hinnehmbar

Allgemeine Strafverfahren müssen praxistauglicher ausgestaltet werden


In dem sogenannten "NSU-Prozess" vor dem Münchener Oberlandesgericht gegen Beate Zschäpe hat die Angeklagte Strafanzeige gegen drei ihrer Pflichtverteidiger erstattet, um offenbar ein Urteil zu verhindern. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Das Recht auf einen Pflichtverteidiger darf nicht der Hebel sein, den ganzen Prozess zu torpedieren. Beate Zschäpe hat sich ihre drei Pflichtverteidiger auf Staatskosten selbst ausgesucht und bereits einen weiteren Anwalt gestellt bekommen. Das Risiko eines Zerwürfnisses darf nun nicht auf Kosten der Opferangehörigen gehen, die endlich eine gerichtliche Entscheidung im NSU-Prozess erwarten.

Keinesfalls ist hinzunehmen, dass eine angeklagte Person die jederzeitige Auswechslung ihres Pflichtverteidigers in der Hand hat, indem sie ein gestörtes Vertrauensverhältnis bloß behauptet oder durch gezielte eigene Maßnahmen und Handlungen - wie z.B. Beschimpfungen, Beleidigungen, Tätlichkeiten oder auch Erstattung von Strafanzeigen - erst selbst herbeiführt. In der Praxis wird die Entpflichtung von Pflichtverteidigern deshalb zu Recht restriktiv gehandhabt.

Ein Streit über ein "Verbot " einer Aussage der Hauptangeklagten seitens der Verteidiger ist nicht nachvollziehbar: Die Entscheidung über die Verteidigungsstrategie liegt immer beim Angeklagten selbst, Verteidiger können eine Aussage nicht verbieten.

Die Verfahrensrechte des Angeklagten im Strafprozess werden zu oft missbraucht, um den Prozess zu verschleppen oder ein Urteil komplett zu verhindern. Das hat mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und mit einem fairen Prozess nichts mehr zu tun.

Vor diesem Hintergrund müssen wir an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel festhalten, das allgemeine Strafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang