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RECHT/729: Bundesverfassungsgericht schafft Rechtsklarheit bei Einsätzen der Bundeswehr


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. September 2015

Bundesverfassungsgericht schafft Rechtsklarheit bei Einsätzen der Bundeswehr

Mitwirkung des Parlaments in Eilfällen verzichtbar


Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am heutigen Mittwoch verkündeten Urteil die Regeln über die Beteiligung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr für Eilfälle konkretisiert. Dazu erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe für das Mitentscheidungsrecht des Deutschen Bundestages über den Einsatz bewaffneter deutscher Soldaten im Ausland konkretisiert. Wir begrüßen dieses Urteil, das die Klage der GRÜNEN abgewiesen hat, weil es Rechtsklarheit und damit auch Rechtssicherheit für unsere Soldaten schafft.

In Eilfällen ist die Bundesregierung berechtigt, den Einsatz ohne Mitwirkung des Bundestages zu beschließen. Sind solche Einsätze beendet, bevor eine Beteiligung des Bundestages erfolgen konnte, hat die Regierung alle Mitglieder des Bundestags unverzüglich, umfassend und schriftlich über die Grundlagen ihrer Entscheidung und den Verlauf des Einsatzes zu unterrichten. Es besteht jedoch keine Pflicht, nachträglich eine Zustimmung des Bundestages einzuholen. Ein solches sinnentleertes Ritual, welches die GRÜNEN mit ihrer Klage erreichen wollten, hält das Gericht zurecht für entbehrlich.

Dieses Urteil ist im Kontext mit den Vorschlägen der sogenannten Rühe-Kommission zu den Mitwirkungsrechten des Bundestages bei Auslandeinsätzen der Bundeswehr zu sehen. Es ist zu erwarten, dass sich die Koalitionsfraktionen rasch auf entsprechende Änderungen zum Parlamentsbeteiligungsgesetz einigen werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2015

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