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RECHT/751: Gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen muss erhalten bleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. März 2016

Gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen muss erhalten bleiben

Rechtssicherheit bei der Verlegerbeteiligung wieder herstellen


Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag über die Frage der Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen aus der Privatkopievergütung gemäß dem Verteiligungsplan der VG Wort mündlich verhandelt und eine Entscheidung für den 21. April 2016 angekündigt. Zu der Frage der Verlegerbeteiligung erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Verlage müssen auch in Zukunft an den Einnahmen aus der Privatkopievergütung beteiligt werden können. Denn Urheber und Verlage sollen die bewährte gemeinsame Wahrnehmung ihrer Rechte in Verwertungsgesellschaften auch künftig praktizieren können.

Bücher und andere urheberrechtlich geschützte Werke sind eine Gemeinschaftsleistung von Autor und Verlag. Der Verlag ist ohne die kreative Leistung des Autors nichts - aber ebenso wenig gibt es in aller Regel ein erfolgreiches Werk ohne den umfangreichen Beitrag eines Verlages.

Wenn ein Werk kopiert wird, sind davon Autor und Verlag betroffen. Daher müssen beide auch einen Anteil an den Ausgleichszahlungen der Kopier- und Speichermedienunternehmen für erlaubte Privatkopien erhalten können.

Ohne dem Verfahren vor dem BGH vorzugreifen, in dem Ansprüche aus der Vergangenheit geklärt werden, setzen wir uns dafür ein, für die Zukunft wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Denn die aktuelle Situation sorgt für eine erhebliche Verunsicherung in den betroffenen Verwertungsgesellschaften und schadet nicht nur den Verlagen, sondern letztlich auch den Urhebern. Verlage sehen sich zum Teil mit Rückforderungen in erheblicher Größenordnung konfrontiert und müssen zum Teil befürchten, auf Dauer nicht überlebensfähig zu sein. Diese Entwicklung ginge dann auch massiv zulasten der Autoren. Ein solches Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2016

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