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RECHT/800: Keine ungerechtfertigten Eingriffe in die Berufsfreiheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Februar 2017

Keine ungerechtfertigten Eingriffe in die Berufsfreiheit


Umsetzungsgesetz der Berufsanerkennungs-Richtlinie stellt hohes Niveau der deutschen Anwaltschaft sicher

Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie wird die Fortbildungspflicht für Anwälte diskutiert. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Detlef Seif:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt die im Gesetzentwurf des Bundesjustizministers vorgesehene bußgeldbewehrte Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte strikt ab.

Bereits jetzt bilden sich rund 90 Prozent der rund 164.000 Rechtsanwälte in Deutschland fort. Dies geschieht freiwillig und im eigenen wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Interesse, denn Kompetenz und Erfolg sind die beste Werbung. Berufsverbände, der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz sowie die Haftpflichtversicherer sehen keine signifikanten Qualitätsmängel in der anwaltlichen Tätigkeit. Es wäre jedenfalls völlig unverhältnismäßig, grundsätzlich alle Rechtsanwälte zu verpflichten, die Schulbank zu drücken, Prüfungen zu absolvieren und ein Selbststudium mit Aufzeichnungen in Excel-Tabellen zu belegen.

Eine Stärkung der anwaltlichen Fortbildung ist sinnvoll, jedoch müssen dafür zunächst konkrete Konzepte vorgelegt werden, mit denen gezielt Standards gesetzt und ein echter Mehrwert für die Rechtsberatung erreicht wird.

Eine verpflichtende anwaltliche Fortbildung unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 2.000,00 € wäre vor allem ein neues Geschäftsmodell für Akademien. Das ist mit uns nicht machbar."


Hintergrund:

"Der Gesetzentwurf setzt die europäische Berufsanerkennungs-Richtlinie um. Sie vereinheitlicht die Zugangsvoraussetzungen für ausländische Rechtsanwälte zu den nationalen Rechtsberatungsmärkten in den EU-Staaten.

Ausländische Rechtsexperten sollen so die Möglichkeit erhalten, ihren Rechtsrat nach einheitlichen Standards auch in Deutschland erteilen zu können. Die Umsetzung stellt sicher, dass das hohe Niveau der Ausbildung und die hohe Qualität der deutschen Anwaltschaft auch in Zukunft gewahrt bleiben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2017

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