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RECHT/821: Quellen-TKÜ für zeitgemäße Ermittlungen unerlässlich


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Juni 2017

Quellen-TKÜ für zeitgemäße Ermittlungen unerlässlich

Koalition schafft eigene gesetzliche Grundlage für Überwachung von Telekommunikation an der Quelle


Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung einen Änderungsantrag zum Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Darin enthalten ist auch eine eigene gesetzliche Grundlage für die Anwendung der Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung führt oft nicht weiter, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste nutzen und über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen. Es macht keinen Sinn, wenn die Strafverfolger nur Ermittlungsmethoden einsetzen können, die am Täterverhalten völlig vorbei gehen. Deshalb hat sich die Union für neue Befugnisse eingesetzt, die den neuen Realitäten gerecht werden.

Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung, also zum Beispiel die verdeckte Auslesung einer Festplatte zu Ermittlungszwecken, sind gewichtige Grundrechtseingriffe. Sie sind aber gerechtfertigt, wenn es um schwere Kriminalität und Terrorismus geht. Die rechtlichen und auch die technischen Hürden sind so hoch, dass ihr Einsatz schon deshalb nur bei schwerster Kriminalität in Frage kommt. Die Anwendung der Quellen-TKÜ steht insbesondere unter Richtervorbehalt.

Wir halten die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und in der Abwägung von Persönlichkeitsrechten auf der einen Seite, der Verantwortung des Staates für die Sicherheit der Menschen auf der anderen Seite, auch für verfassungskonform. Dies haben die Experten in der Sachverständigenanhörung bestätigt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2017

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