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RECHT/825: WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2017

WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft

Herstellung von Rechtssicherheit wird weiteren WLAN-Ausbau befördern


Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Dienstag eine Einigung über das dritte Änderungsgesetz zum Telemediengesetz erzielt. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:

"Mit der heutigen Einigung schaffen wir die Störerhaftung für alle Access Provider ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von Internetzugängen im Allgemeinen und von WLAN-Hotspots im Besonderen. Access Provider werden zudem von einem Großteil der bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Schließlich stellen wir klar, dass WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN dauerhaft nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen. Auf freiwilliger Basis bleibt dies aber weiterhin möglich bleibt. Ebenso wird geregelt unter welchen sehr restriktiven Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.

Mit dieser erneuten Änderung des Telemediengesetzes folgen wir einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt damit nicht nur zur weiteren Verbreitung von WLAN-Hotspots bei. Sie leistet darüber hinaus auch einen entscheidenden Beitrag für eine flächendeckende Breitbandversorgung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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