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RECHT/828: Reform des Abstammungsrechts muss sich an den Wertentscheidungen des Grundgesetzes orientieren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. Juli 2017

Reform des Abstammungsrechts muss sich an den Wertentscheidungen des Grundgesetzes orientieren

Arbeitskreis Abstammungsrecht legt seinen Abschlussbericht vor


Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Arbeitskreis Abstammungsrecht hat am heutigen Dienstag seinen Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir werden die Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht intensiv prüfen. Die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ebenso wie Veränderungen in der Gesellschaft machen ein Nachdenken über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Abstammungsrecht nötig.

Bei allen Reformüberlegungen ist für uns das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab. Daraus folgt, dass vor allem Menschenwürde und Wohl der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden müssen.

Wir begrüßen den Vorschlag, das Recht eines Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft zu stärken. Es ist für ein Kind von elementarer Bedeutung, seine genetischen Eltern zu kennen. Dementsprechend haben wir im Bundestag schon im vergangenen Mai ein Gesetz beschlossen, mit dem der Auskunftsanspruch für Kinder, die im Wege einer Samenspende gezeugt wurden, durch den Aufbau eines Samenspenderregisters abgesichert wird. Wenn entsprechende Auskunftsmöglichkeiten ausgeweitet werden können, sind wir dafür offen.

Leihmutterschaft muss verboten bleiben. Eine Leihmutterschaft birgt erhebliche Risiken und Gefahren für das Kind, aber auch für die Frauen und verstößt gegen fundamentale Wertentscheidungen unserer Rechtsordnung. Schon durch die Schwangerschaft entsteht eine enge körperliche und psychosoziale Verbindung zwischen Mutter und Kind. Streitigkeiten im Ausland zwischen Wunscheltern und Leihmüttern über die Abtreibung oder Herausgabe bestellter Kinder verdeutlichen die ethische und rechtliche Problematik. Im Abstammungsrecht muss auch deswegen daran festgehalten werden, dass die Mutter nur diejenige Frau ist, die das Kind geboren hat. Unverrückbar ist für uns auch, dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile hat.

Bei der vom Arbeitskreis sogenannten "Mit-Mutterschaft" sind wir sehr zurückhaltend. Die Wertungen des Adoptionsrechts stellen sicher, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht.

Grotesk ist der Vorschlag, den Begriff "Abstammung" durch "rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung" zu ersetzen. Gerade im Familienrecht darf Rechtssprache nicht technokratisch sein, sondern muss so nah wie möglich an der Alltagssprache der Menschen und den natürlichen Gegebenheiten sein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2017

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