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RECHT/917: Bürgernähe bei Wahlrechtsreform nicht aus den Augen verlieren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. April 2019

Bürgernähe bei Wahlrechtsreform nicht aus den Augen verlieren


Zu den vorerst ohne Ergebnis abgebrochenen Gesprächen über eine Reform des Wahlrechts erklären der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stefan Müller:

"Wir bedauern, dass die Gespräche über eine Wahlrechtsreform bisher zu keinem Ergebnis geführt haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebt nach wie vor eine deutliche Verkleinerung des Bundestags an. Hierzu liegen auch von uns mehrere konstruktive Vorschläge auf dem Tisch. Sie wurden von der Opposition leider abgelehnt. So halten wir es weiterhin für richtig, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und mindestens 15 Überhangmandate nicht durch zusätzliche Listenplätze auszugleichen. Das würde schon zu einer spürbaren Verkleinerung des Bundestags führen. Die CDU/CSU-Fraktion ist weiterhin bereit, sich auf eine gesetzliche Höchstzahl von Mandaten für den Bundestag zu verständigen. Der Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, würde allerdings zu einer größeren Distanz zwischen Abgeordneten und Bevölkerung führen und die notwendige demokratische Repräsentanz vor Ort ganz erheblich beschädigen. CDU und CSU stehen für weitere Beratungen zur Verfügung, eine Verkleinerung des Parlamentes zu erreichen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2019

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