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RECHT/956: Unternehmenssanktionen müssen sich an Vereinbarungen im Koalitionsvertrag messen lassen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. August 2019

Unternehmenssanktionen müssen sich an Vereinbarungen im Koalitionsvertrag messen lassen

Entwurf der Justizministerin geht deutlich über das Ziel hinaus


Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt einige Regelungen im Entwurf des Justizministeriums zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität ab, unter anderem die geplante Verbandsauflösung als Sanktion, die Einbeziehung von kleinen Vereinen und Kommunen und die Sanktionierung von bloßen Aufsichtspflichtverletzungen.

Wir wollen Wirtschaftskriminalität angemessen ahnden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag ein neues Sanktionsrecht gegen Wirtschaftsunternehmen vereinbart. Zu dieser Vereinbarung stehen wir, an ihr muss sich der Entwurf aus dem Justizministerium aber auch messen lassen. Offenbar geht der Entwurf deutlich über das Vereinbarte hinaus. Hier hat sich anscheinend jemand gedacht "je mehr, desto besser".

Bei verschiedenen Skandalen der letzten Jahre konnte der Eindruck entstehen, dass in der Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen keine ausreichenden Sanktionen erfolgt sind. Das hat nicht zuletzt Vertrauen in den Rechtsstaat gekostet. Es stimmt: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Genau das ist aber die Folge, wenn - wie im Referentenentwurf vorgesehen - die neue Sanktion der Verbandsauflösung eingeführt würde. Der ehrliche Arbeitnehmer verliert dann seinen Arbeitsplatz, der ehrliche Gläubiger erhält kein Geld und der ehrliche Kunde bekommt keine Gewährleistung. Wir hatten diese Forderung bereits in den Koalitionsverhandlungen abgelehnt und aus dem Koalitionsvertrag gestrichen. Bei dieser Ablehnung bleibt es.

Auch in anderen Bereichen geht der Referentenentwurf über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus: Es geht doch um Fälle erheblicher Wirtschaftskriminalität, nicht um Verfehlungen in kleinen Vereinen oder etwa Kommunen, die jetzt aber alle einbezogen werden. Außerdem hatten wir Sanktionen für bloße Aufsichtspflichtverletzungen abgelehnt; auch das wird falsch umgesetzt. Und: Wollen wir wirklich deutsches Strafrecht ausdehnen und beispielsweise gegen Korruption eines chinesischen Unternehmens in Afrika anwenden, weil es auch einen Sitz in Deutschland hat?"

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2019

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