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RECHT/971: Mietendeckel ist verfassungswidrig


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Oktober 2019

Mietendeckel ist verfassungswidrig

Berliner Regelung blockiert Bau von Wohnung


Am heutigen Dienstag hat der Berliner Senat einen Mietendeckel für Berlin beschlossen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Der heute vom Berliner Senat beschlossene Mietendeckel ist verfassungswidrig. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für das Bürgerliche Recht und damit für das Mietrecht. Da der Bund bereits das Mietrecht geregelt hat, kann nicht jedes Land eigene Regelungen hierzu erlassen. Unabhängig davon wäre ein solches Gesetz völlig unvernünftig und kontraproduktiv. Künftig würde es sich für niemanden mehr lohnen, Wohnungen zu modernisieren und in Stand zu halten. Berlin sollte sich lieber um Wohnungsneubau kümmern, als sich mit verfassungswidrigen Gesetzen aufzuhalten."

Dr. Jan-Marco Luczak: "Mit dem heutigen Beschluss setzt sich der rot-rot-grüne Senat über die massiven Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Mietendeckels hinweg. Sogar ein von der Senatskanzlei selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wird ignoriert. Damit zerstört R2G das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit politischen Handelns - das ist fatal.

Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Daran ändern auch die kosmetischen Korrekturen der letzten Tage nichts, denn der Grundmechanismus des Mietendeckels bleibt bestehen - Mieten werden staatlich festgesetzt und gegebenenfalls durch behördliche Entscheidungen abgesenkt. Das ist Planwirtschaft, greift unverhältnismäßig in die Eigentumsrechte von Vermietern ein und missachtet die grundgesetzliche Kompetenzordnung.

Wir als Bundesgesetzgeber haben das Mietrecht umfassend und abschließend geregelt. Erst zum Jahresanfang haben wir ein Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir die Mietpreisbremse verschärft und Modernisierungsmieterhöhungen eingeschränkt haben. Kommt der Mietendeckel, werden diese Regelungen in Berlin außer Kraft gesetzt. Der rot-rot-grüne Senat maßt sich also an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen. Das wird vor Gericht keinen Bestand haben.

Der Mietendeckel ist ein vergiftetes Geschenk an die Mieter unserer Stadt. Er hilft ihnen nicht, er schadet ihnen. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung kassiert, müssen Mieter mit hohen Nachzahlungen oder sogar Kündigungen rechnen. Zugleich würgt der Mietendeckel den dringend benötigten Neubau ab. Er torpediert damit alle Anstrengungen für mehr bezahlbaren Wohnraum. Nur das hilft am Ende aber gegen steigende Mieten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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