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RECHT/999: Wichtiger Schritt zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 16. Januar 2020

Wichtiger Schritt zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern


Zur morgigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, wie folgt zitieren:

"Ich bin mit dem Ausgang des parlamentarischen Verfahrens sehr zufrieden, da wir einerseits mit der Bestrafung des untauglichen Versuchs beim Cybergrooming eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umsetzen. Andererseits geben wir den Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Kinderpornographie mit der sogenannten Keuschheitsprobe ein völlig neues Ermittlungsinstrument an die Hand. Mit der Keuschheitsprobe erhalten Polizeibeamte erstmals die Möglichkeit, sich erfolgreich Zugang zu kinderpornographischen Chats und Foren im Darknet zu verschaffen und können so die Pädokriminellen eindeutig identifizieren und dingfest machen. Die Aufdeckung solcher abscheulichen Taten wie in Staufen ist dann nicht mehr bloß dem Zufall überlassen. Täter werden einen deutlich höheren Verfolgungsdruck durch die Polizei spüren und können sich mit ihrem Treiben auch im Internet nicht mehr sicher fühlen. Ich bin daher überzeugt, dass wir durch die Verabschiedung des Gesetzes einen weiteren sehr konkreten Schritt zum Schutz unserer Kinder und zur Bekämpfung von sexuellen Missbrauchs von Kindern und Kinderpornographie gehen. Ganz besonders freue ich mich, dass wir mit guten Argumenten die SPD überzeugen konnten, auch über den Koalitionsvertrag hinauszugehen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2020

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