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SOZIALES/1548: Unser Land braucht einen starken Sozialstaat


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Mai 2013

Unser Land braucht einen starken Sozialstaat

"Würzburger Erklärung" verabschiedet



Am Ende ihrer zweitägigen Klausurtagung in Würzburg hat die Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Freitag die "Würzburger Erklärung" verabschiedet. Damit legt die Arbeitsgruppe ihre Schwerpunkte für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik fest. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling:

"Unser Land braucht einen starken Sozialstaat mit fairen Löhnen und sicheren Renten. Ein starker Sozialstaat kann nur nach den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft funktionieren. Soziale Schieflagen und unfaire Löhne sind mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar. Deshalb wollen CDU/CSU die rechtlichen Voraussetzungen für einen allgemeinen verbindlichen Mindestlohn schaffen, den die Tarifpartner festlegen.

Faire Löhne sind zudem eine wichtige Basis, um im Alter eine auskömmliche Renten zu haben und nicht der Gefahr von Altersarmut ausgesetzt zu sein. Auch deshalb setzt die Union auf den Mindestlohn.

Löhne - wie auch Mindestlöhne - sind und bleiben eine Sache der Tarifpartner. Aufgabe des Staats ist es, dass die Tarifautonomie auch wirklich zu gewährleisten. Dabei setzt die Union auf zwei Instrumente: Zum einen sollen Tarifverträge schneller für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Zum anderen soll das Instrument des "Tariflichen Mindestlohns" nach dem Modell der Union umgesetzt werden. Die Höhe des Mindestlohns wird dabei von einer Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festgelegt. Dieses Instrument soll für die Branchen gelten, die über keinen Tarifvertrag und über keinen eigenen tariflichen Mindestlohn verfügen.

Dieses Modell der Union vereint viele Vorteile: Es wahrt das hohe Gut der Tarifautonomie und schafft soziale Sicherheit im Einklang mit unserer Arbeits-und Sozialordnung. Ein "Tariflicher Mindestlohn" hilft es auch den Unternehmen selbst, weil er den fairen Wettbewerb fördert.

Auch ein "Tariflicher Mindestlohn" muss aber eine Untergrenze haben, die überall und gleich gelten muss. Weitergehende Differenzierungen schaffen neue Unklarheiten und zu viel Bürokratie bei Durchsetzbarkeit und Kontrolle. Zudem öffnen sie das Tor zu Gerechtigkeitslücken."

Die "Würzburger Erklärung" der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales im Wortlaut
http://www.cducsu.de/mediagalerie/getMedium.aspx?mid=3119

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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2013