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SOZIALES/1599: Zugesagte Verbesserungen umsetzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Januar 2014

Zugesagte Verbesserungen umsetzen

Neue Frühverrentungen verhindern



Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß:

"Mit den Regelungen zur Aufstockung der Mütterrente, zur verbesserten Berechnung der Erwerbsminderungsrente und zur Anhebung des Reha-Deckels setzt wir um, was die Union in ihrem Regierungsprogramm angekündigt hat. Wir halten damit Wort.

Im Koalitionsvertrag vereinbart und ebenso jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist, dass übergangsweise langjährig rentenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren bereits ab dem 63. Lebensjahr abschlagfrei in Rente gehen können. Schrittweise wird diese Grenze angehoben, so dass ab dem Jahr 2029 das gilt, was schon heute geltendes Recht ist, nämlich dass jeder mit 45 Beitragsjahren ab dem 65. Geburtstag abschlagfrei in Rente gehen kann.

Problematisch ist und bleibt, dass in die 45 Beitragsjahre auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe) eingerechnet werden können. Die Bundesregierung selbst sieht die Notwendigkeit, im parlamentarischen Verfahren zu prüfen, ob und wie man Frühverrentungsanreize durch die Einrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit durch eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann. Jetzt sind die Parlamentarier gefordert, im Gesetz eine glasklare Regelung zu schaffen, die neue Frühverrentungsanreize ausschließt. Denkbar wäre eine Stichtagsregelung, die verhindert, dass künftig Betriebe ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon mit 61 in die Arbeitslosigkeit und dann mit 63 in die Rente schicken können.

Vorgesehen ist auch, dass die Nachweise über Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld auch über eine eidesstattliche Erklärung der oder des Rentenversicherten erfolgen können. Auch hier besteht Bedarf für eine klarere gesetzliche Regelung. Zumindest müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, eine solche Erklärung nachprüfen zu können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2014