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SOZIALES/1632: Wahlrecht bei Ghettorente hilft den Betroffenen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Mai 2014

Wahlrecht bei Ghettorente hilft den Betroffenen

Gesetz soll Gerechtigkeit für Nazi-Opfer schaffen



Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) in Erster Lesung beraten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Wer unter der Nazi-Diktatur in einem Ghetto leben und arbeiten musste, für den wollen wir mit der Neuregelung des Ghettorentengesetzes in angemessener Weise Gerechtigkeit schaffen. Die bisherige Praxis bei der Gewährung einer Ghettorente wurde von vielen Betroffenen als großes Unrecht empfunden. Deshalb ist die geplante Korrektur notwendig und richtig.

Durch die Auslegungspraxis der Sozialgerichte waren zunächst mehr als 90 Prozent der Anträge auf eine Rente aus Arbeit in einem Ghetto abgelehnt worden. Man konnte sich nicht vorstellen, dass eine solche Arbeit freiwillig oder entgeltlich hätte erfolgen können. Erst 2009 haben die Gerichte diese Praxis aufgegeben und anerkannt, dass es sich bei der Arbeit im Ghetto nicht um Zwangsarbeit handelte und dass auch durch Beitragsleistungen Rentenansprüche erworben worden sind.

Bei einigen Antragstellern wurde eine Rentenzahlung ab 1997 bewilligt, bei vielen Rentnerinnen und Rentnern konnte aber aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Rückwirkungsfrist von vier Jahren, eine Rente nur ab 2005 ausbezahlt werden. Allerdings sind diese Renten aufgrund von Zuschlägen bis zu 45 Prozent im Monat deutlich höher als die monatlichen Zahlungen ab 1997. Dies liegt an den Zuschlägen von jährlich sechs Prozent, die die Betroffenen für die Zeiten der Nichtinanspruchnahme ihrer Rente nach dem 65. Lebensjahr erhalten.

Mit der Gesetzesänderung wird vor allem den Wünschen der Betroffenen entsprochen, die sich mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, eine rückwirkende Sozialversicherungsleistung zu erhalten - anstelle von höheren monatlichen Rentenzahlungen oder einer pauschalen Entschädigungsleistung.

Mit dem Änderungsgesetz entsteht nun ein Wahlrecht zwischen der höheren monatlichen Rente mit Zuschlägen über den Zeitraum ab 2005 und der niedrigeren monatlichen Rente ohne Zuschläge, die dann über den längeren Zeitraum ausbezahlt wird.

Es ist gut, dass wir jetzt dieses von den Betroffenen gewünschte Wahlrecht einführen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2014