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SOZIALES/1677: Kein Hartz IV für arbeitslose Zuwanderer


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. November 2014

Kein Hartz IV für arbeitslose Zuwanderer

EuGH-Urteil in der Rechtssache Dano



Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag entschieden, dass eine arbeitslose Rumänin in Deutschland keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hat. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Sozialhilfe-Tourismus wirksam einen Riegel vorschieben. Genau diese Position von CDU/CSU bestätigt heute der Europäische Gerichtshof sehr eindeutig und richtungsweisend. Das Gericht hat klargestellt hat, dass die Mitgliedsstaaten das Recht haben, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern von bestimmten Sozialleistungen ausschließen zu können. Das Urteil schafft Rechtsklarheit und schützt unser Sozialsystem vor Missbrauch.

In Deutschland sind Menschen, die sich nur zum Zweck des Erhalts von Sozialhilfe oder nur zur Arbeitssuche hier aufhalten, von den Leistungen der Grundsicherung im SGB II ausgeschlossen.

Ziel der Zuwanderung muss die Erwerbstätigkeit auf unserem Arbeitsmarkt sein. Ziel darf nicht der Erhalt von Sozialleistungen sein. Wir freuen uns über jeden Unionsbürger, der zu uns kommt und uns hilft, dem teils dramatischen Fachkräftemangel und unserer demographischen Entwicklung zu entgegnen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2014