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SOZIALES/1726: Das Prostituiertenschutzgesetz kommt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Juni 2015

Das Prostituiertenschutzgesetz kommt

Zeit der uferlosen Ausbeutung in der Prostitution ist vorbei


Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Koalitionspartner am gestrigen Mittwoch mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einen Gesetzentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz geeinigt. Hierzu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Nach zähen Verhandlungen mit dem Bundesfrauenministerium und dem Koalitionspartner kann das Ministerium nun einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der es mit dem Schutz der Prostituierten vor Fremdbestimmung ernst meint: Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, Anmeldepflicht für alle Prostituierten, Pflicht zur Gesundheitsberatung und Kondompflicht sind nur einige der durchgesetzten Maßnahmen. Zum Schutz der 18 bis 20-jährigen Prostituierten gelten besondere Regeln: Sie müssen sich öfter bei der Anmeldebehörde vorstellen und vom Gesundheitsamt beraten lassen.

Da das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 in der Praxis gescheitert ist, waren sich CDU/CSU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen einig, dass der Prostitutionsmarkt in einer Form geregelt werden muss, die der Organisierten Kriminalität weniger Spielraum lässt und Fremdbestimmung in der Prostitution möglichst verhindert. Denn Fremdbestimmung in der Prostitution verstößt in besonders übler Form gegen die Menschenwürde. Dies werden auch diejenigen einräumen, die selbstbestimmt in der Prostitution tätig sind. Nicht ihretwegen wird es das neue Gesetz geben, sondern für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese nicht-selbstbestimmt anschaffenden Frauen und Männer verdienen nicht nur die Solidarität und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch den wirksamen Schutz durch den Staat.

Ein Prostitutionsschutzgesetz kann aber nur wirken, wenn es keine Schlupflöcher gibt. Rockerbanden und Organisierte Kriminalität würden sofort jede Umgehungsmöglichkeiten ausnutzen. Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, dass das neue Gesetz nicht wieder nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht ist. Deswegen achtet sie darauf , dass die Einfallstore für die Organisierte Kriminalität geschlossen werden. Und deshalb wird der Entwurf nun mit entscheidenden Änderungen und Konkretisierungen im Text auf den Weg gebracht.

Die Anmeldepflicht soll zukünftig für alle Prostituierte gelten - ohne Ausnahmen. Bordellbetreibern, die Prostituierte ohne Anmeldung arbeiten lassen, drohen empfindliche Strafen. Von der Bordellindustrie finanzierte Ärzte oder Beratungseinrichtungen bleiben im Anmeldungsprozess außen vor, da diese staatliche Aufgabe nur auf Behörden zu übertragen ist. Und: CDU/CSU haben gegen erheblichen Widerstand der SPD dafür gekämpft, dass die besondere Altersgruppe der 18 bis 20 Jährigen sich im Rahmen der Anmeldepflicht engmaschiger bei den Behörden vorstellen muss. Nicht - wie die Kritiker behaupten - um sie repressiv zu kontrollieren, sondern damit insbesondere diese Altersgruppe leichter und niedrigschwelliger im direkten Kontakt mit den Behörden Hilfe bekommt, wenn sie sie braucht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2015

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