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SOZIALES/1894: Sozialen Wohnungsbau auch künftig unterstützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Mai 2018

Sozialen Wohnungsbau auch künftig unterstützen

Grundgesetzänderung soll künftige Förderung ermöglichen und Zweckbindung der Mittel sichern


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Durch die geplante Änderung soll sich der Bund auch über 2019 hinaus an der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beteiligen können. Dazu erklärt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Kai Wegner:

"Die Lage am Wohnungsmarkt erfordert ein langfristiges und starkes Engagement der Länder bei der sozialen Wohnraumförderung. Die derzeitige Unterstützung des Bundes würde ohne Grundgesetzänderung 2019 auslaufen. Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, den sozialen Wohnungsbau auch darüber hinaus finanziell unterstützen zu können.

Es muss sichergestellt werden, dass die Mittel des Bundes ab 2020 zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zum Einsatz gebracht werden. Wir gehen davon aus, dass die Zweckbindung künftig zu besseren Förderergebnissen führen wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2018

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