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UMWELT/693: Pauschale Verbote beim Wildtierhandel helfen nicht weiter


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Juni 2013

Pauschale Verbote beim Wildtierhandel helfen nicht weiter

Vollzugsdefizite bei den Kontrollbehörden



Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am gestrigen Mittwoch über drei Anträge der Opposition zur weiteren gesetzlichen Einschränkung des Wildtierhandels und der Wildtierhaltung in Deutschland beraten. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

"Gut gemeint ist häufig nicht gut gemacht. Das trifft auch auf die Anträge der Opposition zu Wildtierhandel und Wildtierhaltung in Deutschland zu.

Der hohe Schutz von Wildtieren und eine artgerechte Haltung stehen für die Union außer Frage. Dass der boomende Wildtierhandel an verschiedenen Stellen Probleme aufwirft, ist auch uns bewusst. Diese sind aber in der Regel nicht Folge fehlender Gesetze und Vorschriften, sondern vielfach Folge von Vollzugsdefiziten der Kontrollbehörden. Auf Defizite im Vollzug des Wildtierschutzes mit pauschalen Verboten zu reagieren, ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht.

So wollen SPD und Grüne zum Beispiel die Einfuhr von Wildfängen in die EU zum Zweck des kommerziellen Lebendtierhandels komplett verbieten, um die Einschleppung gefährliche Krankheitserreger zu verhindern. Hierfür reichen aber die veterinärrechtlichen Bestimmungen aus. Auch Neuregelungen für Tierbörsen sind nicht notwendig. Die örtlichen Veterinärbehörden müssen nur die gesetzlichen Vorschriften und Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen anwenden. Und die Praxis zeigt, dass dies sehr gut möglich ist, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten.

Um den Tier- und Artenschutz beim Wildtierhandel weiter zu verbessern, haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP den Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen die Erarbeitung eines gemeinsamen Antrags angeboten. Dieser sollte durch eine öffentliche Anhörung im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages mit Sachverständigen aus Wissenschaft, Praxis und Verbänden sachlich untermauert werden. Leider sind SPD und Grüne hiervon wieder abgerückt und haben einen eigenen Antrag auf den Weg gebracht, der sich im Kern wieder nur auf Verbote stützt und den Problemen nicht auf den Grund geht. Damit würden wir dem Tier- und Artenschutz aber einen Bärendienst erwiesen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013