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UMWELT/722: Koalition macht Weg für modernes Wertstoffgesetz frei


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. Juni 2015

Koalition macht Weg für modernes Wertstoffgesetz frei

Eckpunkte für mehr Umweltschutz und nachhaltige Marktwirtschaft vereinbart


Am heutigen Freitag haben sich die zuständigen Berichterstatter auf Eckpunkten für ein Wertstoffgesetz geeinigt. Hierzu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Gebhart:

"Wir haben mit der heutigen Einigung über gemeinsame Eckpunkte den Weg für ein modernes Wertstoffgesetz freigemacht. Dieses wird ein Meilenstein für mehr Umweltschutz und Ressourcenschonung sein.

Künftig sollen Verpackungen gemeinsam mit anderen Haushaltsabfällen aus Metall und Kunststoff gesammelt werden. Die Sortierung des Hausmülls wird für den Bürger einfacher. Ob die Wertstoffe im gelben Sack, in einer Wertstofftonne oder auf einem Wertstoffhof erfasst werden, entscheidet die Kommune. Durch höhere Recyclingquoten sollen mehr wertvolle Rohstoffe aus Abfällen zurückgewonnen werden.

Das marktwirtschaftliche Prinzip der Produktverantwortung, das unser damaliger Umweltminister Klaus Töpfer mit der Verpackungsverordnung eingeführt hat, wird nun substantiell weiterentwickelt. Künftig sollen diejenigen, die Produkte aus Metall und Kunststoff in Verkehr bringen, auch für deren Entsorgung verantwortlich sein. Die Entsorgungskosten dieser Produkte sind somit nicht mehr Teil der Müllgebühren, sondern werden Teil des Verkaufspreises.

Die Sammlung der Wertstoffe soll über Ausschreibungen vergeben werden. Das Entsorgungssystem bleibt wettbewerblich organisiert, um eine effiziente Entsorgung zu niedrigen Kosten zu gewährleisten.

Nach intensiven Verhandlungen und der nun erfolgten Verständigung mit dem Koalitionspartner erwarten wir, dass das Bundesumweltministerium auf Grundlage dieser Eckpunkte zügig einen Gesetzentwurf vorlegt."


Hintergrund:

Folgende konkrete Eckpunkte sind jetzt mit dem Koalitionspartner als Arbeitsgrundlage für den Gesetzentwurf vereinbart:

• Erweiterung der bestehenden Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden

• Ökologisch anspruchsvolle Verwertungsanforderungen durch höhere, dynamische Recyclingquoten und nach Recycling-Fähigkeit gestaffelte Lizenzentgelte

• Gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen

• Errichtung einer zentralen Stelle mit umfangreichen Kontrollbefugnissen zur Stabilisierung des Entsorgungssystems

• Stärkung der Kommunen als direkte Ansprechpartner vor Ort
- Möglichkeit zur Festlegung der Struktur der Sammlung
- Festlegung von Vorgaben für die Abstimmung mit den dualen Systemen
- Möglichkeit der Anschaffung eigener Behälter für die Wertstoffsammlung. Diese Regelung darf nicht zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen

• Fortsetzung des wettbewerblich organisierten Systems der Entsorgung

• Bestandsschutzregelungen für getätigte private und öffentliche Investitionen

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2015

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