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UMWELT/756: Sofort mit Endlagersuche beginnen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. März 2017

Sofort mit Endlagersuche beginnen

Kompromiss beim Standortauswahlgesetz verlangt allen etwas ab


Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag das "Standortauswahlgesetz-Fortentwicklungsgesetz" und damit die Regeln für die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle beschließen. Hierzu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Georg Nüßlein und ihre umweltpolitische Sprecherin Marie-Luise Dött:

Georg Nüßlein: "Der Beschluss über das künftige Verfahren bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zeigt: Wir übernehmen parteiübergreifend Verantwortung für die Folgen der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Diese friedliche Nutzung endet in Deutschland in fünf Jahren unwiderruflich, wenn die letzten Reaktoren vom Netz gehen. Der jetzt gefundene Kompromiss verlangt allen etwas ab. Dies ist bei einem Thema, das über Jahrzehnte zu tiefgreifenden politischen und gesellschaftlichen Konflikten geführt hat, aber nicht überraschend. Entscheidend ist, dass wir nun nach dem Standort mit dem Anspruch der bestmöglichen Sicherheit suchen. Ich bin wie ein Großteil der Fachleute davon überzeugt, dass dies in Deutschland nur ein Standort sein kann, an dem die geologische Barriere die Hauptlast für die Isolation der hochradioaktiven Abfälle trägt."

Marie-Luise Dött: "Nach der für kommende Woche geplanten Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat muss die Standortsuche umgehend beginnen. Das ist wichtig, weil jede Verzögerung das nun vor uns liegende jahrzehntelange Verfahren weiter verteuern und das gewonnene Vertrauen in den Neuanfang erschüttern würde. Der Bund ist jetzt alleinig für die Zwischen- und Endlagerung finanziell und organisatorisch verantwortlich, weil er die hierfür von den Energieversorgungsunternehmen gebildeten Rückstellungen samt Sicherheitsaufschlag ab 1. Juli diesen Jahres übertragen bekommt. Wer künftig auf unnötige Verzögerungen setzt, spielt also mit dem Geld des Steuerzahlers. Ein zügiges Verfahren ist aber auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, in denen sich derzeit die 15 zentralen und dezentralen Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen befinden. Diese dürfen nicht zu 'faktischen Endlagern' werden. Die Menschen vor Ort brauchen eine klare Perspektive. Mit dem gesetzlichen Ziel, bis 2031 einen Endlagerstandort festzulegen, leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017

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