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VERKEHR/745: Fahrverbote vermeiden - Kontrollen mit Augenmaß


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Februar 2019

Fahrverbote vermeiden | Kontrollen mit Augenmaß

Fahrverbote werden nicht flächendeckend überwacht


Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die rechtliche Grundlage schaffen, mögliche Fahrverbote in der Praxis zu kontrollieren. Hierzu hat am 20. Februar 2019 eine Expertenanhörung im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages stattgefunden. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ulrich Lange und die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig:

"Unser Ziel ist die Vermeidung von Fahrverboten. Wir wollen individuelle Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung greifen, die Zahl der belasteten Städte ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Damit sind wir auf dem richtigen Weg. Dort wo dennoch Fahrverbote drohen, werden wir die Städte weiter intensiv unterstützen, um den zulässigen Grenzwert einzuhalten.

Lassen sich Fahrverbote trotzdem nicht vermeiden, brauchen die Kommunen ein rechtssicheres Instrument zur Kontrolle, welches sie mit der geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erhalten. Dabei achten wir darauf, dass die Rechte der Autofahrer gewahrt bleiben und Kontrollen mit Augenmaß stattfinden. Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürfen nicht zum Sündenbock für die Überschreitung des Stickoxid-Grenzwertes gemacht werden. Aus diesem Grund wird es keine flächendeckende Überwachung geben. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, stichprobenartig einzelne Fahrzeuge zu kontrollieren. Hierbei sollen zur Unterstützung nur mobile Geräte zum Datenabgleich zum Einsatz kommen dürfen, keine dauerhaften elektronischen Erfassungssysteme. Dabei achten wir auf hohe Datenschutzstandards: Die Daten von Fahrzeugen, die rechtmäßig in eine Fahrverbotszone einfahren dürfen, werden in Echtzeit, also unmittelbar nach Erfassung und Abgleich gelöscht. Für Daten von Fahrzeugen, bei denen ein Fahrverbot gilt, werden wir die Löschungsfrist von sechs Monaten auf zwei Wochen verkürzen, unabhängig davon, ob die Kontrolle bereits zu einem Verfahren geführt hat.

Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen der notwendigen Überwachung von Fahrverboten auf der einen Seite und den berechtigten Interessen der Autofahrerinnen und Autofahrer auf der anderen Seite. Es schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern konzentriert sich auf das rechtlich Notwendige."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2019

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