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WIRTSCHAFT/2389: Große Koalition macht Stadtentwicklung zu einem Schwerpunktthema


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 31. Januar 2014

Große Koalition macht Stadtentwicklung zu einem Schwerpunktthema

2 Milliarden Euro für neue Projekte der Städtebauförderung



Die Schwerpunkte der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik werden am heutigen Freitag im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung im Deutschen Bundestag debattiert. Hierzu erklären die baupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der Berichterstatter der Fraktion, Volkmar Vogel:

Die Stadtentwicklungspolitik gehört zu den Gewinnern der Großen Koalition. Wir werden das jährliche Volumen der Städtebauförderung auf 700 Millionen Euro aufstocken. Über die Aufteilung des Gesamtvolumens der Städtebauförderung auf die einzelnen Programme wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen entschieden. Zusammen mit den Finanzierungsanteilen von Ländern und Kommunen stehen damit in den kommenden Jahren jährlich ca. 2 Milliarden Euro für neue Projekte der Städtebauförderung zur Verfügung. Das ist ein starkes Signal an die Städte und Gemeinden in Deutschland. Wir unterstützen sie bei den erforderlichen Investitionen in die Stadtentwicklung.

Das gilt auch für Projekte des Programms "Soziale Stadt". Das Ziel der großen Koalition, dieses Programm zum Leitprogramm der Sozialen Integration zu machen, erfordert jedoch ein ressortübergreifendes Engagement. Die vor allem investiv einzusetzenden Mittel der Städtebauförderung müssen in den betroffenen Stadtteilen durch Mittel anderer Ressorts sinnvoll ergänzt werden.

Die geplante Mietpreisbremse in Städten oder Stadtteilen mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten soll den Mietenanstieg bei der Wiedervermietung im Wohnungsbestand drosseln. Der Wohnungsmangel in einigen Ballungsregionen wird durch eine Mietpreisbremse nicht beseitigt. Dafür brauchen wir dringend eine Stärkung des Wohnungsneubaus. Die Vermietung neu errichteter Wohnungen bleibt daher von der Mietpreisbremse ausgeschlossen.

Darüber hinaus sollen die Länder bei der Ausweisung der Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gilt, auch einen Maßnahmenplan für den Wohnungsneubau in diesen Gebieten vorlegen. Nur so kann das Problem nachhaltig gelöst werden. Die Bundesregierung stellt den Ländern bis 2019 weiter jährlich 518 Millionen Euro für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Wir wollen sehen, dass die Länder diese Mittel auch wirklich für die Wohnraumförderung zum Einsatz bringen.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auch auf die Fortsetzung der CO2-Gebäudesanierung. Hier soll der erfolgreiche Weg der vergangenen Jahre fortgesetzt werden. Mieter und Hauseigentümer profitieren von der Förderung von Investitionen in die Gebäudeenergieeffizienz. Mit dem Verzicht auf Sanierungszwänge und die Gewährleistung des geltenden Wirtschaftlichkeitsgebots im Ordnungsrecht schafft die große Koalition Planungssicherheit und stärkt das Vertrauen der Bürger in die Energiewende.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2014