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WIRTSCHAFT/2463: Koalition will Schutz für Kundeneinlagen verbessern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Januar 2015

Koalition will Schutz für Kundeneinlagen verbessern

In Einzelfällen erhöhter Schutzumfang bis zu 500.000 Euro möglich



Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz). Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, erklärt dazu:

"Mit den geplanten Neuregelungen wollen wir den Schutz der Kundeneinlagen verbessern. Die Einlagensicherungssysteme müssen künftig mehr Geld zum Schutz der Einlagen vorhalten. Dies stärkt die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherungssysteme. Die Sparer sollen im Entschädigungsfall künftig schneller - binnen sieben statt zwanzig Tagen - entschädigt werden.

Bei besonderes schutzwürdigen Einlagen, z. B. Einmalzahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung, steigt die Entschädigungssumme für einen Zeitraum von sechs Monaten auf bis zu 500.000 Euro an. Der Kunde hat dann ausreichend Zeit, seine Gelder anzulegen, ohne einen Verlust befürchten zu müssen."

Hintergrund:
Das Gesetz dient der Umsetzung der neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie. Ziel des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie ist, die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherungssysteme zu verbessern und den Zugang der Einleger zur Entschädigung zu vereinfachen. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben dabei erhalten. Damit werden das Vertrauen und der Schutz der Bankkunden weiter gestärkt.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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