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WIRTSCHAFT/2471: Union hält an steuerlicher Förderung der Gebäudesanierung fest


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2015

Union hält an steuerlicher Förderung der Gebäudesanierung fest

Gegenfinanzierung darf keine Schwarzarbeit fördern


Am Dienstag dieser Woche haben die Koalitionsspitzen im Koalitionsausschuss auch über die Gebäudesanierung gesprochen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:

"Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist und bleibt ein wichtiges Instrument für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich und kosteneffizienten Klimaschutz. Eine Gegenfinanzierung durch Kappung des Handwerkerbonus ist aber der falsche Weg. Er würde die Schwarzarbeit fördern und Mieter belasten.

Die Berücksichtigung der Handwerkerrechnung für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer ist ein bewährtes und zielgenaues Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wir sollten es deshalb nicht einschränken. Auch die Mieter profitieren davon. Sie können heute den in ihrer Nebenkostenabrechnung enthaltenen Handwerkerlohn zum Teil von der Einkommensteuer abziehen. Für viele Millionen Mieterhaushalte in Deutschland wäre eine Änderung also nichts anderes als eine Mehrbelastung und Steuererhöhung. Es ist aber klare Grundlage dieser Koalition, keine Steuern zu erhöhen. Das muss auch hier gelten.

Wir begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Zuschussprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die energetische Sanierung erhöhen will. Das ändert aber nichts daran, dass die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung kommen muss. Dafür müssen sich aber insbesondere die von SPD und Grünen regierten Länder bewegen und wie der Bund bereit sein, einen eigenen finanziellen Beitrag zu leisten. Angesichts der erheblichen Investitionen und den daraus entstehenden Refinanzierungseffekten, die von diesem Instrument ausgehen, gibt es nach wie vor genügend Spielraum für eine Einigung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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