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WIRTSCHAFT/2568: Reform des Energiewirtschaftsgesetzes schafft Rechtssicherheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. April 2016

Reform des Energiewirtschaftsgesetzes schafft Rechtssicherheit

Kommunale Belange bei Konzessionsvergaben werden berücksichtigt


Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Joachim Pfeiffer und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Fraktion Ingbert Liebing:

Joachim Pfeiffer: "Wir begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr einen Entwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt hat. Die bisherige Regelung des Paragraphen 46 EnWG hat zu vielen Rechtsunsicherheiten bei Kommunen, aber auch bei den Bewerbern um den Netzbetrieb geführt. Die Reform des EnWG schließt rechtsstreitige Lücken in der Gesetzgebung und trägt dazu bei, mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der Konzessionsvergabe und beim Netzübergang zu schaffen."

Ingbert Liebing: "Langwierige Auseinandersetzungen und Verzögerungen bei der Netzübergabe sowie Ausfälle bei der Konzessionszahlung können so künftig besser vermieden werden. Gerade die Kommunen erhalten eine bessere Planungsgrundlage. Zudem soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit für die Kommunen eröffnet werden, lokale und regionale Gegebenheiten bei der Konzessionsvergabe im Rahmen der netzwirtschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Über die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beraten sein."

Hintergrund:
Paragraph 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, dass die Kommunen die kommunalen Wegerechte zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen (sog. Konzessionen) in einem vergabeähnlichen Verfahren spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben haben. Dieses Verfahren und die bei Wechsel des Konzessionsinhabers erforderlichen Netzübernahmen waren in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, das Verfahren bei Neuvergabe der Verteilernetze "eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern". Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung dieser Vereinbarung. Er enthält u.a. Regelungen zur Ermittlung des Netzwertes, zum Umgang mit Verfahrensrügen von nicht berücksichtigten Konzessionsbewerbern, zu Auskunftsrechten der Gemeinde gegen den bisherigen Netzbetreiber sowie zur Zahlung von Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber an die betroffenen Kommunen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2016

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