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WIRTSCHAFT/2650: EU-Kommission darf ihre energiepolitischen Kompetenzen nicht überschreiten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 31. März 2017

EU-Kommission darf ihre energiepolitischen Kompetenzen nicht überschreiten

Keine unterschiedlichen Preiszonen für Strom in Deutschland


Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine Subsidiaritätsrüge zu zwei Verordnungsvorschlägen der europäischen Kommission im Bereich der Energiepolitik verabschiedet. Dazu erklärt der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Thomas Bareiß:

"Das umfassende Gesetzespaket 'Saubere Energie für alle Europäer' der EU-Kommission begrüßen wir ausdrücklich. Die ehrgeizigen Ziele der EU in den Bereichen Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieeffizienz bedeuten, dass sich die Energieversorgung in der EU in den nächsten Jahrzehnten drastisch wandeln muss. Das Gesetzespaket nennt wichtige Stellschrauben, um den Wandel zu erleichtern.

Trotzdem müssen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit von der EU-Kommission eingehalten werden. Aus unserer Sicht ist dies bei zwei Verordnungsentwürfen zum Energiebinnenmarkt, der sogenannten "ACER"-Verordnung und Elektrizitätsbinnenmarktverordnung nicht der Fall. Die Kommission schießt hier mit vielen Regelungen über das Ziel hinaus. Deshalb ist die Subsidiaritätsrüge der richtige Schritt.

Gerade die Fülle von Kompetenzerweiterungen ist nicht mit dem Lissabon-Vertrag vereinbar. So soll zukünftig die EU-Kommission die Kompetenz erhalten, über die Größe von Strommarktgebieten zu entscheiden, in denen Strom ohne Mengenbegrenzung gehandelt werden darf. Damit wird eine Aufteilung Deutschlands in zwei oder mehrere Strompreiszonen zur realen Gefahr. Dagegen müssen wir im Sinne aller Stromverbraucher vorgehen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2017

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