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WIRTSCHAFT/2654: Union setzt sich gegen Angelverbot für Freizeitfischer ein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. April 2017

Union setzt sich gegen Angelverbot für Freizeitfischer ein

Freizeitfischerei von sozioökonomischer Bedeutung


Das Bundesumweltministerium plant, in den Verordnungsentwürfen zur Ausweisung der marinen Schutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ-Schutzgebietsverordnungen) die Freizeitfischerei zu verbieten. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann und der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Eckhardt Rehberg:

Gitta Connemann: "Die Fischerei ist ein traditionell wichtiger Bestandteil von Wirtschaft und Kultur an der Küste sowie an Flüssen, Seen und Teichen. Auch als Attraktion für den Tourismus trägt sie zur Wirtschaftskraft bei. Wir hoffen, dass Bundesumweltministerin Hendricks endlich einlenkt und das Angelverbot endgültig aufgibt. Damit sich die Bestände weiter erholen können und damit unsere Ostseefischer eine wirtschaftliche Perspektive haben, sind wir nach intensiven Verhandlungen zu einem vertretbaren Ergebnis in der Dorschfangquote gekommen. Diese haben wir zugleich mit Maßnahmen und Ausgleichszahlungen zur Unterstützung der Fischer flankiert."

Eckhardt Rehberg: "Mit uns wird es kein Ausspielen von Fischern gegenüber Freizeitfängern geben, denn wir stehen für ein ausgewogenes Miteinander. Zur Unterstützung der Fischereibetriebe aufgrund gekürzter Fangquoten für Dorsch in der westlichen Ostsee, haben wir die Mittel um zwei Millionen Euro erhöht. Somit stehen insgesamt 4,2 Millionen Euro zur Verfügung, die um EU-Mittel weiter ergänzt werden."


Hintergrund:
Die Freizeitfischerei in der Nord- und Ostsee ist von sozioökonomischer Bedeutung. Bundesminister Christian Schmidt hat deshalb wegen der fehlenden wissenschaftlichen Begründung das zunächst vorgesehene Pauschalverbot abgelehnt und seinen Ministervorbehalt geltend gemacht. Die neuen Vorschläge des Bundesumweltministeriums sehen jedoch eine zeitliche und örtliche Begrenzung des Fischereiverbotes anstatt eines Pauschalverbotes vor. Die für die Freizeitfischerei wichtigen Gebiete, jeweils im westlichen Teil sowohl des Fehmarnbelts als auch der Pommerschen Bucht einschließlich der Riffanteile, sind aber deutlich größer als in den ursprünglichen Entwürfen. Maßgebliche Gebiete würden von ganzjährigen Schließungen betroffen sein.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2017

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