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WIRTSCHAFT/2873: Schärfere Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. November 2019

Schärfere Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Neuregelungen für Immobilienkäufe und Zahlungen mit Kryptowährungen


Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der Berichterstatter Sepp Müller:

"Die große parlamentarische Unterstützung auch durch die Oppositionsparteien zeigt, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg bringen und die Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung entschlossen angehen. Insbesondere war es uns wichtig, im Immobilienbereich die geldwäscherechtlichen Pflichten zu schärfen: Immobilienkäufe vor allem von ausländischen Vereinigungen machen wir künftig transparenter. Wollen diese Vereinigungen in Deutschland Immobilien erwerben, müssen sie im Transparenzregister - entweder bei uns oder in einem anderen EU-Land - Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten hinterlegen. Tun sie das nicht, dürfen Notare den Immobilienkauf nicht beurkunden.

Auch moderne Zahlungsmethoden aus dem Kryptobereich, die oftmals für die Verschleierung von Geldströmen genutzt werden, erhalten durch das Gesetz einen klaren rechtlichen Rahmen und werden der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterworfen.

Da bei der Verfolgung von Geldwäsche jeder Tag zählt, wird die Financial Intelligence Unit (FIU) in ihren Kompetenzen gestärkt. Die Auswertung der Verdachtsmeldungen bei der FIU soll dafür durch Nutzung künstlicher Intelligenz verbessert und beschleunigt werden.

Damit Geldwäschebeauftragte sich auf die erheblichen Fälle konzentrieren können, betonen wir die Verantwortung der Leitungsebene in den Unternehmen.

Als zusätzlichen wichtigen Punkt konnten wir mit dem Gesetz die deutsche Kreditwirtschaft und deutsche Fintechs stärken. Diesen haben wir Zugang zu den digitalen Schnittstellen von Anbietern technischer Infrastruktur für Bezahldienste verschafft. Dieser Zugang war ihnen bislang verwehrt.

Der Union ist es außerdem wichtig, ein Zeichen zur Stärkung des Ehrenamtes zu setzen. Deshalb werden wir die rund 500.000 gemeinnützigen Vereine in Deutschland von den Gebühren im Zusammenhang mit dem Transparenzregister befreien."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2019

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