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ARBEIT/1344: Kirchliches Arbeitsrecht ist ein Anachronismus, der verschwinden muss


DIE LINKE - Presseerklärung vom 13. November 2013

Kirchliches Arbeitsrecht ist ein Anachronismus, der verschwinden muss



Der Bundesschatzmeister der LINKEN, Raju Sharma, bekräftigt die Kritik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an den Beschlüssen der EKD-Synode zum kirchlichen Arbeitsrecht und fordert eine vollständige Gleichstellung der kirchlichen Beschäftigten. Sharma, der im Parteivorstand der LINKEN für kirchenpolitische Fragen zuständig ist, erklärt:

Die evangelische Kirche bewegt sich, aber noch lange nicht genug. Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein Anachronismus, der hunderttausenden Menschen ihre selbstverständlichen Recht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorenthält. Die Beschlüsse der EKD missachten das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Arbeitnehmerschutz und gewerkschaftliche Interessenvertretung dürfen nicht zur kollektiven Bettelei verkommen. Solange die Kirche an Zwangsschlichtung und absoluter Friedenspflicht festhält, bleibt das kirchliche Arbeitsrecht unzureichend. Das Ziel gleicher und gerechter Arbeitsbedingungen wird man auf dem dritten Weg nicht erreichen. Der Staat hat hier eine Schutzverantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. Konsequent wäre es, wenn öffentliche Förderung künftig an die Gleichstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also an den Verzicht auf die kirchlichen Privilegien gebunden wird.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 13. November 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2013