Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → DIE LINKE


ARBEIT/1625: Gesetzeslücken beim Mindestlohn müssen geschlossen werden


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 25. Mai 2016

Klaus Ernst: Gesetzeslücken beim Mindestlohn müssen geschlossen werden


"Dieses Urteil lässt den Arbeitgebern weiterhin die Möglichkeit, den Mindestlohn zu umgehen. Bundesweit müssen Beschäftigte im Mindestlohn jetzt um ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld fürchten. Eigentlich ist klar: Lohn ist Lohn, Zuschlag ist Zuschlag. Mit der Konstruktion, Sonderzahlungen über zwölf Monate verteilt auszubezahlen und sie damit auf den Mindestlohn anrechenbar zu machen, wird der Mindestlohn gezielt ausgehebelt", so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Ernst weiter:

"Zu kritisieren ist vor allem die Bundesregierung. Von Anfang an war die fehlende Definition des Mindestlohnbegriffes ein offenes Einfallstor für Missbrauch. Doch statt Unstimmigkeiten im Gesetz auszuräumen, stellt sich die Bundesregierung taub. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet diese Untätigkeit deutliche Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung muss dringend nachbessern."

*

Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 25. Mai 2016
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52800, Telefax: 030/227 56801
E-Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang