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RECHT/384: Wahlrecht zügig grundgesetzkonform gestalten


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 25. Juli 2012

Wahlrecht zügig grundgesetzkonform gestalten



Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem das Bundeswahlrecht gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt und damit verfassungswidrig ist, erklärt Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

"Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig zu erklären, war so eindeutig zu rechnen, dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs Vorsatz unterstellen darf.

Die einfachste Lösung wäre eine bundesweite Verrechnung der Zweitstimmen und Ausgleichsmandate für Überhangmandate, und zwar in vollem Umfang. Das Ergebnis der Zweitstimmen bestimmte dann in vollem Umfang die Zusammensetzung des Bundestages.

Einen solchen grundgesetzkonformen Gesetzentwurf hat die Fraktion DIE LINKE bereits eingebracht. Er kann zügig verabschiedet werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 25. Juli 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2012