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RECHT/436: Unfassbar - Abweisung der Klage von Kundus-Opfern


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 11. Dezember 2013

Unfassbar: Abweisung der Klage von Kundus-Opfern



"Deutschland zeigt den Opfern des Afghanistan-Krieges die kalte Schulter. Die Abweisung der Schadensersatzklage von Hinterbliebenen des Bombenangriffes von Kundus ist ein schwerer Schlag gegenüber den zivilen Opfern der deutschen Kriegsbeteiligung in Afghanistan", kommentiert Jan van Aken, stellvertretender Parteivorsitzender der LINKEN, die heutige Entscheidung des Landesgerichts Bonn:

Im September 2009 hatte der deutsche Oberst Klein einen Luftangriff wegen zwei entführter Tanklastwagen im afghanischen Kundus angeordnet, obwohl er sicher davon ausgehen konnte, dass dabei auch Zivilisten getroffen werden. Mehr als hundert Menschen, darunter auch Kinder, wurden bei diesem Angriff getötet. Die Opfer und die Hinterbliebenen kämpfen seitdem vergeblich um Gerechtigkeit und eine Anerkennung des begangenen Unrechts von Deutschland.

Die heutige Entscheidung des Landgerichtes Bonn reiht sich ein in eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten gegenüber den zivilen Opfern und ihren Hinterbliebenen. Schon auf ein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein wurde verzichtet und der Oberst auch noch befördert worden. Dass dem Oberst keine schuldhafte Verletzung der Amtspflichten nachgewiesen werden kann, wie es im Amtsdeutsch heißt, ist kaum vorstellbar, denn mittlerweile wissen wir, dass sich seine damalige Entscheidung zum Angriff allein auf einen unzuverlässigen Informanten gestützte. Der Bombenangriff von Kundus war ein Verbrechen, das leider ungesühnt bleibt.

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 11. Dezember 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2013