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RECHT/448: Artikel 3 des Grundgesetzes soll Handlungsauftrag sein


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 30. Juni 2014

Katrin Werner: Artikel 3 des Grundgesetzes soll Handlungsauftrag sein



"Nicht über die Wertigkeit von Menschen sollte diskutiert werden, sondern über die Umsetzung von Menschenrechten in einem der reichsten Ländern der Welt", so Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum 20. Jahrestag der Grundgesetzänderung, nach der niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Werner weiter:

"Es verstärken sich Tendenzen, Menschen mit Behinderungen wieder zu diffamieren. Sie gelten als leistungsgemindert und nicht inklusionsfähig. Vor diesem Hintergrund ist die Verfassungsdebatte vom 30. Juni 1994 nicht hoch genug zu werten. Die Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes sollte Handlungsauftrag sein und nicht nur ein Signal.

Ich frage die Bundesregierung, warum verfassungsmäßig und völkerrechtlich garantierte Selbstverpflichtungen politisch so langsam und so inkonsequent in Deutschland umgesetzt werden. Warum fehlen noch immer wirksame Instrumente, um Verstöße gegen Artikel 3 zu ahnden? Wann wird die Schaffung von 'angemessenen Vorkehrungen' zur Umsetzung von verbrieften Rechten in Deutschland verpflichtend? Hier muss sich noch eine Menge ändern."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 30. Juni 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2014