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RECHT/496: NPD-Verbot gescheitert - Ein erwartbarer Richterspruch


DIE LINKE - Presseerklärung vom 17. Januar 2017

NPD-Verbot gescheitert - Ein erwartbarer Richterspruch


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im NPD-Verbotsverfahren erklärt das Mitglied des LINKE-Parteivorstandes, Dominic Heilig:

"Der heutige Richterspruch in Karlsruhe, die NPD nicht zu verbieten, war von vielen erwartet worden. Wohl auch deshalb schlossen sich Bundesregierung und Bundestag dem Verbotsantrag des Bundesrates im Jahr 2013 nicht an.

Ohne Zweifel: Die NPD will die Demokratie, ja jede Form von offener Gesellschaft angreifen. Ohne Zweifel: Die NPD versammelt in ihren Reihen militante und gewaltbereite Neonazis. Ohne Zweifel auch: Die NPD ist ein wichtiges organisatorisches Bindeglied der rechtsextremistischen Szene hierzulande und in Europa. Die Ideologie der NPD-Parteigänger und Sympathisanten ist menschenverachtend, gefährlich und widerlich.

Das heutige Urteil zeigt, dass mehr als nur symbolische Politik, die auf mediale Kurzweil-Knalleffekte im Kampf gegen rechts setzt, von Nöten ist. Die Verbindungen von Parteikadern zur NSU-Mörderbande sind nie restlos aufgeklärt worden. Wie auch, wenn die Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes durch Verantwortliche in Ministerien und Diensten nie wirklich stattgefunden hat.

454 untergetauchte Neonazis, derer der Staat teils seit Jahren nicht habhaft wird, knapp 1.000 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, Büros der LINKEN und antirassistische Initiativen im vergangenen Jahr sind Fakten, die zeigen, wie gefährlich Rechtsextremismus und -populismus in diesem Land sind und wie ernst es so manche staatliche Institution beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus meint.

Das abermalige Scheitern eines NPD-Verbotsantrages muss dazu führen, dass Politik, Justiz und Strafverfolgungsbehörden endlich ernst- und glaubhaft gegen diese Szene vorgehen und alle rechtstaatlichen und gesellschaftlichen Mittel ausschöpfen, die ihnen gegeben sind. Denn längst hat sich die rechtsextreme Szene andere Orte und Vereinigungen geschaffen, wie die "Identitären", den "III. Weg" oder Pegida und AfD, um sich zu vernetzen.

Nach dem erwartbaren Urteil sollte nun erwartbar sein, dass Bund und Länder nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern endlich einen gesellschaftlich breit getragenen Aktionsplan für den Kampf gegen Rassismus, Chauvinismus, Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus aufsetzen und zivilgesellschaftliche Initiativen und Akteure in ihrer Arbeit fördern und unterstützen."

Berlin, 17. Januar 2017

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 17. Januar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2017

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