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RECHT/533: Paragrafen 218 und 219 ersatzlos streichen


DIE LINKE - Presseerklärung vom 12. Oktober 2018

Paragrafen 218 und 219 ersatzlos streichen


In Gießen beginnt der Berufungsprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Die Frauenärztin bietet auf ihrer Internetseite Informationen über Schwangerschaftsabbrüche an und war dafür im November 2017 vom Amtsgericht wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping, dazu:

Die Paragraphen 218 und 219 gehören ersatzlos gestrichen. Ich hoffe sehr dass sich im Bundestag diejenigen Abgeordneten verbünden, die das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung über ihren Körper verteidigen.

Zum aktuellen Rechtsruck gehört, dass hart erkämpfte Frauenrechte infrage gestellt werden. Wir erleben aggressive Kampagnen und Einschüchterungsversuche von Seiten der Rechten, die Frauen das Recht absprechen, über ihren Körper selbst zu entscheiden. Unsere ganze Solidarität gilt Frauen wie der Frauenärztin Hänel und ihrem Team, die sich dafür einsetzen, dass dieses Recht auch umgesetzt werden kann.

Dafür werden sie mit Einschüchterungsversuchen der aggressiven Rechten nur zu oft überzogen, sei es dass man versucht sie zu kriminalisieren, oder sie zu beleidigen und zu bedrohen. Es ist ein Unding, dass diese mutigen Frauen kriminalisiert werden.

Ärztinnen und Ärzte, die Informationen über die Möglichkeit und die Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch geben, verdienen keine Strafe, sondern unsere Solidarität. DIE LINKE hat der Frauenärztin Kristina Hänel stellvertretend den Clara-Zetkin Frauenpreis 2018 verliehen. Ich wünsche Frau Hänel persönlich viel Erfolg für die heutige Verhandlung.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 12. Oktober 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2018

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